Patinnen und Paten gab es bereits in der frühen Kirche. Dort übernahmen sie i.d.R. zwei Funktionen: einerseits bürgten sie, in Zeiten der Verfolgung, für das neue Gemeindemitglied gegenüber der Gemeinde, andererseits unterstützen sie den / die Katechumene/n beim "Kennen lernen" des christlichen Glaubens und der Glaubenspraxis, wie ein/e Mentor/in. Das Wort Pate bzw. Patin leitet sich dementsprechend ab von "geistlicher Vater" bzw. "geistliche Mutter".
Pate oder Patin begleiten die Firmbewerber/innen auf ihrem Lebens- und Glaubensweg. Deshalb müssen sie mindestens 16 Jahre alt und selbst getauft und gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidat/innen vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter des / der Jugendlichen.